Posted by on 01. Juli 2020 in Allgemein |

Die diesjährige NPO Finanzkonferenz vom 2. September 2020 findet zum Thema Finanzierung als Herausforderung von NPOs statt. Es treten spannende Referenten auf, die ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben. Trotz erschwerten Umständen kann der Anlass unter der Einhaltung der vom Bundesrat empfohlenen Massnahmen durchgeführt werden.

Als Keynote Referent tritt der Regierungspräsident des Kanton Bern sowie Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg auf. Er wird darauf eingehen, welche Anreize notwendig sind bei einer Objekt- oder Subjektfinanzierung. Zusätzlich beleuchtet er die aktuellen Umstände unter COVID-19 und die Bedeutung für NPOs. Nach seinem Referat steht er für Fragen zur Verfügung.

Im Anschluss folgen Vorträge in den ERFA-Sessions aus den Bereichen Mittelgewinnung, Mittelbewirtschaftung sowie Mittelverwendung. Neben der Wissensvermittlung durch das Kurzreferat steht der Fokus auf den anschliessenden Diskussionen und dem Austausch. Es besteht die Wahl zwischen folgenden drei ERFA-Sessions:

  • Fundraising – neues Instrument zur Ertragserweiterung mit Dr. Martin Gubser, CEO, UZH Foundation
  • Anlagen und Finanzierungen: Aktuelle Möglichkeiten und Risiken für NPOs mit Dr. Hansjörg Schmidt, Leiter Key Clients Stiftungen, Zürcher Kantonalbank
  • Finanzielle Führung in Krisenzeiten mit André Chevalley, Finanzspezialist und Pius Bernet, Geschäftsführer Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL

Es folgt eine Podiumsdiskussion, bei der die Erkenntnisse aus den ERFA-Sessions zusammengefasst und diskutiert werden, bevor die Konferenz mit einem Apéro abgeschlossen wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Konferenz.

Hier finden Sie das Programm.

Hier geht es zur Anmeldung.

Situation rund um COVID-19

Für grössere Veranstaltungen wie die NPO Finanzkonferenz bestehen Unsicherheiten bzgl. der Durchführung. Wir sichern zu, dass die Konferenz nur durchgeführt wird, wenn die vom Bundesrat formulierten Empfehlungen eingehalten werden können. Falls die Konferenz aufgrund von BAG Restriktionen abgesagt werden muss, fallen keine Teilnehmergebühren an. Falls Sie Krankheitssymptome aufweisen, bitten wir Sie, nicht teilzunehmen. Die Teilnehmergebühren fallen nicht an. Generell wurde die kostenfreie Stornierung auf 9 Tage vor dem Anlass verkürzt, um der aktuellen Situation gerecht zu werden.