Per 25. Mai 2018 wird in der Europäischen Union die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) gültig. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz, denn es muss sichergestellt werden, dass Schweizer Unternehmen weiterhin problemlos Daten in die EU-Länder übermitteln können. Ausserdem ist die Schweiz im Rahmen des Schengen-Abkommens zu Anpassungen verpflichtet.
Nachdem die erste Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes von der Wirtschaft heftig kritisiert wurde, ist diese nun angepasst worden. Beim ersten Entwurf war vorgesehen, das Gesetz in vielen Bereichen noch strenger auszulegen, als dasjenige der EU. Die Botschaft vom 15. September 2017 wurde nun am 11. Januar 2018 von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates genehmigt. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt ist noch unklar.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Unternehmungen, die Daten erheben, müssen die betroffenen Personen neu über die Erhebung jeder Art von Daten informieren.
- Unternehmen müssen die Vorgaben des Datenschutzes neu auch z.B. im Planungsstadium eines Projektes berücksichtigen.
- Gegen mutmassliche Verstösse des Datenschutzgesetzes können Strafen bis zu CHF 250’000.00 ausgesprochen werden.
- Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter erhält mehr Kompetenzen und kann auf Anzeige hin Untersuchungen einleiten.
Ist das Thema für Sie relevant und möchten Sie sich dazu mit NPOs aus Ihrer Branche austauschen?
Am 27. September 2018 findet ab 13:30 die dritte NPO Finanzkonferenz zum Thema Cyber-Risikomanagement und Datenschutz in NPOs in Olten statt. Gast ist unter anderen Adrian Lobsiger, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. Er wird ausführlich über die Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit berichten.
An der Konferenz nehmen weitere interessante Persönlichkeiten und Referierende aus verschiedenen NPO-Bereichen teil. Das vollständige Programm finden Sie hier: Programm NPO Finanzkonferenz 2018.