Am 23. Mai 2018 lud das des. Vorstandsmitglied Diana Schreiner-Nawratil zum ERFA-Anlass im Alters- und Gesundheitszentrum Tägerhalde in Küsnacht ZH ein. Dabei berichtete Beat Fellmann, Mitinhaber der casea ag sowie Verwaltungsrat bei mehreren Alters- und Pflegeheimen als Impuls-Referent zum Thema Verselbständigung von Alters- und Pflegeinstitutionen.
Folgende Botschaften gab er den Teilnehmenden mit auf den Weg:
- Der Verselbstständigungs-Prozess sollte nur angegangen werden, wenn alle Beteiligten davon überzeugt sind.
- Die Gemeinde sollte eine Strategie bezüglich Alters- und Pflegeheime ausarbeiten sowie sorgfältig und objektiv abwägen, welche Organisationsstruktur (rechtlich, betrieblich, finanziell) am sinnvollsten ist.
- Die Dauer des politischen Prozesses und der Umsetzung einer neuen Organisationsform sollten nicht unterschätzt werden.
- Wenn ein neuer Verwaltungsrat eingesetzt wird, sollte das Anforderungsprofil an diesen klar definiert werden. Fachliche Kompetenzen sowie ein Verständnis für die Strategie und den Betrieb sind sehr wichtig.
- Die Finanzierungsplanung ist nicht zu unterschätzen. Bei der Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft entsteht eine neue Firma, welche genügend Kapital und Flüssige Mittel benötigt. Ausserdem müssen die Bewertungen (z.B. der Immobilien, des Bodens) vorgenommen, das Eigen- und Aktienkapital gebildet werden, usw.
Nach einer kurzen Kaffeepause leitete Alois Köchli, Balmer-Etienne in die Diskussion über und schilderte einige Beispiele aus seiner Beratertätigkeit. Folgende Fragen wurden intensiv diskutiert:
Wie behält die Gemeinde/Bevölkerung als Eigentümerin die Kontrolle über eine gemeinnützige Aktiengesellschaft?
Beispielsweise indem die zuständige Person von Seiten der Gemeinde Ansprechperson bleibt, über eine Alterskommission mit 1-2 Gemeinderäten den Einsitz im Verwaltungsrat der AG haben, usw.
Wenn es das Ziel des Gemeinderates ist, eine integrierte Altersversorgung „aus einer Hand“ zu realisieren, wie kann das umgesetzt werden?
Beispielsweise mit einer ARGE als Dachorganisation, welche das Alters- und Pflegeheim, die Spitex, das betreute Wohnen, usw. zusammenfasst, ohne dabei die Organisationsstrukturen der einzelnen Institutionen zu verändern. So bleiben die Kultur und die Eigenständigkeit der einzelnen Organisationen bestehen, strategisch arbeiten diese aber in eine Richtung.
Eine andere Variante ist die Gründung einer Dienstleistungs-Gesellschaft, welche alle Dienstleistungen von Spitex über betreutes Wohnen bis Alters- und Behindertenheime anbietet. Bei einem solchen Vorgehen ist der Miteinbezug der unterschiedlichen Organisationen in den Prozess aber heikel und sehr wichtig.
Was sind die Vorteile einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft für das Alters- und Pflegeheim?
Die Umsetzung von Projekten und die Anpassung der Organisationsstrukturen ist tendenziell unkomplizierter, da der politische Prozess in vielen Fällen umgangen werden kann. Die operative Führung hat mehr Spielraum und kann agiler auf den Markt reagieren (z.B. Personalakquise).
Herzlichen Dank an das Alters- und Gesundheitszentrum Tägerhalde für das köstliche Mittagessen im Anschluss und den beiden Referenten für die interessanten Inputs.
Mehr zum Thema Verselbstständigung erfahren Sie im Rückblick zur ERFA-Session vom 8. November 2017 im Zentrum Eymatt in Nottwil.
Mehr zur finanziellen Führung von Altersheimen erfahren Sie im Seminar «Finanzielle Führung eines Altersheims» am 12./13. Juni 2018 des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft. Mit einem interaktiven Planspiel übernehmen die Teilnehmenden das Management einer sozialen Einrichtung über mehrere Geschäftsjahre.