Trotz den aktuellen Umständen besteht weiterhin Bedarf für einen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Ein Treffen vor Ort bietet dabei einen besseren Nährboden für eine angeregte und offene Diskussion. So konnte am 18. Juni 2020 in einem Raum der Hochschule Luzern – Wirtschaft, der trotz 18 Teilnehmenden die Einhaltung des Mindestabstandes ermöglicht, ein Erfahrungsaustausch zum Thema Quersubventionierung in Alters- und Pflegeheimen durchgeführt werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Schweiz interessierten sich über die Meinung und Einordnung von Referenten Noldi Hess zur aktuellen Situation. Hess bringt eine langjährige Erfahrung insbesondere über die Innerschweizer Kantone mit. So wurde beispielsweise in einem Kanton eine Weisung erlassen, dass eine Quersubventionierung zwischen Kostenträgern grösstmöglichst ausgeschlossen werden kann. Damit will die Politik Ineffizienzen und Intransparenzen vorbeugen. Doch ein flächendeckendes Leistungsangebot kann oft ohne diskriminierende Preisdifferenzierung nur quersubventioniert aufrechterhalten werden. Wenn die Leistungen nur knapp finanziert werden, besteht gleichzeitig das Risiko, jährlich quer ausgleichen zu müssen. Ein Weglassen der Quersubventionierung wäre nur mit einem Plan, über mehrere Jahre kostendeckend arbeiten zu wollen erreichbar. Damit wird eine bilanzielle Erlösschwankungsreserve zum Muss und bringt die geforderte Transparenz. Weitere Informationen und Statistiken machten die Entwicklung von Betreuungs-, Pflege- und weiteren Kosten deutlich, was die Problematik um die Quersubventionierung verschärft.
Einen herzlichen Dank an Noldi Hess für den Wissens- und Erfahrungsaustausch, an Diana Schreiner-Nawratil für die Moderation und die Teilnehmenden für den Einblick in ihre Herausforderungen im Praxisalltag.