Am 1. Dezember 2017 trafen sich Finanz- und Controllingverantwortliche aus Schweizer Spitälern und Kliniken, um Erfahrungen über den Kostenrechnungsstandard REKOLE auszutauschen. Gastgeber war Rolf Tannò, CFO der Schulthess Klinik in Zürich.
Ziel des Austausches war es, Probleme und Herausforderungen des Standards REKOLE zu äussern, sich über dessen Zieldefinition klar zu werden und zu diskutieren, wie sich der Standard und die Dokumentation der Kostenrechnung in Zukunft weiterentwickeln könnten.
Pascal Besson, Leiter Betriebswirtschaft von H+ Die Spitäler der Schweiz hat zum Thema ein Inputreferat gehalten. Anschliessend hat Marc Schulthess der Beratungsfirma PwC die Diskussion geleitet. Zusammenfassend die wichtigsten Themen, Äusserungen und Wünsche, welche die Gesprächsrunde dominierte:
Ziel von REKOLE
Der Kostenrechnungs-Standard ist in erster Linie ein Preisfindungsinstrument für Tarife sowie ein betriebliches Führungsinstrument. Es ist weniger als Grundlage für ein Benchmark geeignet.
Detaillierungsgrad von REKOLE
Tendenziell wird der Detaillierungsgrad von REKOLE stetig ausgebaut. Dies soll kritisch hinterfragt und eine Bewegung in die andere Richtung in Erwägung gezogen werden. Denn eine Detaillierung macht nur Sinn, wenn der dazugewonnene Nutzen entsprechend gross genug ist. Ansonsten trägt man mit der aufwendigeren Erhebung zu den steigenden Gesundheitskosten bei.
Aufwendige Datenlieferungen
Grundsätzlich verlangen alle Anspruchsgruppen wie der Staat, die Versicherungen oder das Bundesamt für Statistik die selben Daten von den Spitälern und Kliniken. Das Problem ist aber, dass die Daten in unterschiedlicher Dichte und Zusammensetzung verlangt werden. Dies bedeutet ein sehr hoher Dokumentationsaufwand für die Spitäler und Kliniken. Bestrebungen zur Vereinheitlichung sind da, diese sollen aber noch verstärkt werden.
Nutzen der Zertifizierung
Eine REKOLE-Zertifizierung hilft, die Glaubwürdigkeit der Daten gegenüber den Anspruchsgruppen zu festigen. Dies stärkt das Vertrauen und führt zu einer besser Verhandlungsgrundlage für die Tarife. Die Daten können zudem für ein internes Benchmarking genutzt werden, um so Prozessoptimierungen voranzutreiben.
Exkurs: Vorschriften zur Bewertung der Investitionskosten VKL
Die vom Bund festgelegten Vorschriften zur Bewertung der Investitionskosten VKL sind aktuell gesetzeswidrig (siehe Artikel von Michael Waldner, Vischer Advokatur). Bis neue Vorschriften ausgearbeitet sind, müssen individuelle Lösungen mit Tarifpartnern und Kantonen gefunden werden, was kompliziert ist und Probleme verursacht.
Vielen Herzlichen Dank an die Schulthess Klinik für die Gastfreundschaft!