Per 1. Januar 2024 werden die MWST-Sätze erhöht. Dies wirkt sich auch auf die Pauschalsteuersätze sowie gegebenenfalls auf die künftige Wahl der Abrechnungsmethode aus. Die Finanzverantwortlichen sollten deshalb rechtzeitig unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen die MWST-Situation der eigenen NPO überprüfen.
Nebst den Fragen, wann welche Leistungen zu welchem Satz zu versteuern und abzurechnen sind, ist auch eine MWST-Analyse der erbrachten „Leistungen“ (aber auch der Privatanteile) zu empfehlen. Damit können die Sachverhalte korrekt in der Buchhaltungssoftware abgebildet und gegenüber der ESTV abgerechnet werden.
Unter Berücksichtigung der per 1. Januar 2023 erhöhten Umsatzgrenze für die Bestimmung der MWST-Pflicht gemeinnütziger Institutionen ist auch eine Überprüfung der obligatorischen/ freiwilligen MWST-Pflicht ratsam. Gegebenenfalls ist eine Löschung aus dem oder Eintragung ins MWST-Register angezeigt respektive vorteilhaft.
Der ERFA-Nachmittag richtet sich an interessierte Verantwortliche von NPO. Nach Impuls-Referaten über die Steuersatzerhöhung, MWST-Pflicht, Optimierungen etc. – welche erfahrungsgemäss Unsicherheiten und Risiken enthalten – werden mit der Unterstützung eines ausgewiesenen NPO-MWST-Experten praxisorientierte Fachfragen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.
Datum: 21. September 2023, 14-17 Uhr, mit anschliessendem Apéro
Ort: Balmer-Etienne, Bederstrasse 66, Zürich
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